Einen Schritt weiter geht das Seminar Effektive Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach der aktuellen Gefahrstoffverordnung. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen nämlich erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen worden sind. Dabei hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob bei diesen Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten insbesondere unter den acht dort genannten Gesichtspunkten zu beurteilen und wirksame Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Neben den rechtlichen Grundlagen werden die zu beurteilenden Faktoren dargestellt und erläutert und deren effektive Dokumentation besonders angesprochen.
Essener Gefahrstofftage
Allgemeine und spezielle Themen werden bei den „Essener Gefahrstofftagen“ behandelt. Praktisch jedes deutsche Unternehmen ist mit Gefahrstoffen tätig. Die sich daraus ergebenden Gefahren für Sicherheit, Gesundheit, Brandschutz und Umwelt stellen einen häufig unterschätzten, aber existenziell wichtigen Bestandteil Ihres Unternehmens dar.
Ein Großteil der knapp 100.000 gemeldeten Berufskrankheiten-Verdachtsfälle, aber auch ein Teil der 200 Großschadensereignisse jedes Jahr in deutschen Unternehmen sind auf Gefahrstoff-Tätigkeiten zurückzuführen.
In jedem Unternehmen ist daher ein effektives und umsichtiges Gefahrstoffmanagement unter Berücksichtigung technischer, baulicher und organisatorischer Maßnahmen unerlässlich, aber auch gefordert.
Die Essener Gefahrstofftage im Haus der Technik finden einmal jährlich im Frühjahr statt. An zwei Tagen greift die Tagung wichtige Themen des Gefahrstoffmanagements auf und gibt umfassende Informationen und Anregungen für Fachleute und Interessenten. Ergänzt wird die Tagung durch eine umfassende begleitende Fachausstellung. Hier können Hersteller und Dienstleister ihre neuesten Produkte präsentieren.
Am ersten Abend gibt es die Möglichkeit, bei einem Bierchen alle Erfahrungen und Probleme, die bei der täglichen Arbeit im Unternehmen auftauchen, zu diskutieren. Hier werden im Austausch zwischen Teilnehmern und Referenten auch ständig die Themen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit oder Gefahrstofflagerung angesprochen.
Die Tagung „Essener Gefahrstofftage“ ist somit die klassische Fortbildung und berufliche Weiterbildung rund um die Gefahrstoffe. Alle Fragen der Teilnehmer für die Praxis am Arbeitsplatz werden hier beantwortet.
Der Gefahrstoffbeauftragte
Der „Gefahrstoffbeauftragte“ wird nicht ausdrücklich gesetzlich definiert, wird aber häufig betrieblich eingerichtet. Die einrichtenden Stellen, Unternehmen und Institutionen kommen damit der Anforderung der Gefahrstoffverordnung nach, dass Gefährdungsbeurteilungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen, so dass sich hierfür der Begriff „Gefahrstoffbeauftragter“ in Analogie zum gesetzlich definierten „Gefahrgutbeauftragten“ durchgesetzt hat.
Die Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten besteht darin, die Geschäfts-führung umfassend zu beraten sowie Vorgehen und Maßnahmen zu erarbeiten für alle Tätigkeiten und Aktivitäten, die den Umgang mit Gefahrstoffen betreffen. Der Arbeitgeber muss hierzu eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung erarbeiten. Der Gefahrstoffbeauftragte hilft ihm dabei. Hilfreich dazu ist der Besuch des Seminars „Fachkunde zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“. Hierzu gibt es Anforderungen, die im DGUV Grundsatz 313-003 "Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" festgelegt sind.
Der Gefahrstoffbeauftragte sollte auch eine enge Zusammenarbeit mit den Fremdfirmen pflegen, weiterhin natürlich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, den Sicherheitsbeauftragten, dem Umweltschutzbeauftragten, den Unfallversicherungsträgern und den Behörden kooperieren.
Gefahrstoffrecht
Das Gefahrstoffrecht wird in Deutschland vom Chemikaliengesetz mit Gefahrstoffverordnung und Chemikalien-Verbotsverordnung, in der Europäischen Union von der REACH-Verordnung und der GHS-Verordnung bestimmt. Eine Unterstützung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in die betriebliche Praxis bieten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Grundkenntnisse GefStoffV vom Sicherheitsdatenblatt bis zur Betriebsanweisung bietet das Seminar „Grundkenntisse Gefahrstoffrecht".
Chemikalien-Verbotsverordnung
Die in der Europäischen Union (EU) harmonisiert als gefährlich eingestuften Stoffe werden im Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) veröffentlicht. Der Verkehr mit besonders gefährlichen Stoffen und Gemischen ist in Deutschland durch die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV) geregelt. So wird hier z. B. die Erlaubnis- und Anzeigepflicht definiert. Für die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ist Sachkunde erforderlich, z. B. bei akut toxischen Eigenschaften der Kategorien 1, 2 und 3, vormals giftig und sehr giftig, sowie bei Kanzerogenität, Mutagenität und Reproduktionstoxizität der Kategorie 1. Das HDT bietet dazu den Lehrgang „Vermittlung der Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV“ an.
Am Ende des Seminars wird die eingeschränkte Sachkundeprüfung (umfasst die Teile I und II der "Hinweise und Empfehlungen" der ChemVerbotsV), auf Wunsch auch der Teil III der Sachkundeprüfung (über Biozide) abgenommen.
Innerhalb von sechs Jahren muss man seine Kenntnisse wieder auf den neuesten Stand bringen, dazu bietet das HDT die „Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV“ an.
REACH-Verordnung
REACH steht für „Registration, Evaluation, Autorisation of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Dabei handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer europäischen Agentur für chemische Stoffe. Mit dieser neuen Gesetzgebung wird das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht. und vereinfacht werden In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Unternehmen mit der nach REACH-Verordnung bestimmten
Ermittlung, Koordination und Durchführung der zu leistenden Aufgaben überfordert sind.
Das HDT bietet dazu das Seminar „REACH-Beauftragter: Vermittlung der Fachkunde für den REACH-Beauftragten“ an. Hier werden die Grundzüge der REACH-Verordnung sowie die Anforderungen und Aufgaben eines REACH-Beauftragten umfassend erläutert.
Weitere Seminare und Lehrgänge aus dem HDT-Programm zum Thema:
- „REACH-eSDB: Erweiterte Sicherheitsdatenblätter nutzen zur sicheren Verwendung“
- „Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)“
- „Vermittlung der Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“
GHS-Verordnung
Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen.
Das vom HDT angebotene GHS/CLP Basisseminar erklärt die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen anhand der Grundprinzipien der CLP-Verordnung. Alle Mitarbeiter im Unternehmen, die mit Herstellung, Anwendung, Lagerung oder Handel gefährlicher Stoffe und Gemische zu tun haben, sollten die CLP-Verordnung sicher anwenden können. Daher hat das Haus der Technik auch das „GHS/CLP Aufbau- und Praxisseminar“ im Angebot.
Toxikologie und Ökotoxikologie
Innerhalb der Gefahrstoff-Thematik stellen Toxikologie und Ökotoxikologie einen komplexen und umfangreichen Schwerpunkt dar. In den dazu passenden HDT-Seminaren bilden die allgemeinen Prinzipien und der einfachere Teil der toxikologischen Tests und Endpunkte zusammen mit grundlegenden physikalisch-chemischen Daten den Schwerpunkt.